Wichtiger Hinweis zum Abbrennen von Feuerwerk an Silvester | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk hat die Samtgemeinde Jesteburg eine Allgemeinverfügung erlassen, die dem Schutz von besonders brandempflindlichen Gebäuden sowie Koppeln mit Tierhaltung dient.

Wichtiger Hinweis zum Abbrennen von Feuerwerk an Silvester

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, insbesondere das Abschießen von Leuchtmunition, Raketen und Leuchtkugeln ist im Gebiet der Samtgemeinde Jesteburg in einem Umkreis von 200 m zu Reetdachgebäuden, Holzhäusern und anderen Gebäuden mit brandempfindlicher Dachdeckung sowie zu brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (z.B. Tankstellen und Tankanlagen) auch am 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres verboten.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist auf die Zeit vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 02:00 Uhr, beschränkt.

Zudem ist in einem Umkreis von 200 m zu Tiergehegen und Koppeln das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung, das Schießen mit Schreckschuss- und Signalwaffen sowie das Abschießen von Leuchtmunition, Raketen und Leuchtkugeln nicht erlaubt.

In Harmstorf betrifft letzteres insbesondere die Pferdekoppeln im Bereich Schulstraße/Rehmenkamp/Ahlenbruch sowie den Reitstall Am Eichhof mit den angrenzenden Koppeln und darüber hinaus die Pferdekoppel zwischen der Hopfenkuhle und dem Hamberg.

Reetgedeckte Häuser stehen im Ahlenbruch, Am Eichhof und an der Einmündung Forstweg/Beekstraße.

Die Gemeinde Harmstorf wünscht frohe Feiertage und einen entspannten und umsichtigen Start ins neue Jahr.