Ab dem 1. Januar 2026 wird im Landkreis Harburg die Gelbe Tonne den bisherigen Gelben Sack als Sammelsystem für Leichtverpackungen ersetzen. Diese Umstellung erfolgt im Rahmen des Verpackungsgesetzes, das die Dualen Systeme für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen verantwortlich macht. Für den Zeitraum von 2026 bis 2028 wurde das Entsorgungsunternehmen Knettenbrech + Gurdulic mit der Organisation der Sammlung im Landkreis beauftragt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Harburg unterstützt die Einführung der neuen Gelben Tonne.
Kostenlose Gelbe Tonnen für alle Haushalte
Alle Haushalte im Landkreis Harburg erhalten eine eigene 240-Liter-Gelbe-Tonne, die – wie zuvor der Gelbe Sack – kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Für Mehrfamilienhäuser bleibt das System unverändert: Sie werden weiterhin mit größeren 1.100-Liter-Tonnen ausgestattet, um die Entsorgung zu gewährleisten.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gelben Tonne
Wann und wie erhalte ich die Gelbe Tonne?
Die 240l-Liter-Behälter werden ab dem 17. November 2025 gemäß dem Bestand der 240-Liter-Behälter für Altpapier im Landkreis Harburg verteilt. Die 1.100- Liter-Behälter bei größeren Wohneinheiten stehen bereits vor Ort. Die Auslieferung der rund 90.000 Gelben Tonnen erfolgt nach dem derzeitigen Sachstand durch eine spezialisierte Verteilfirma und ist bis spätestens Ende Januar 2026 vollständig erfolgt.
Können weiterhin Gelbe Säcke verwendet werden?
Die Gelben Säcke werden nur bis Ende Januar 2026 noch mitgenommen. Die Gelbe Tonne wird lose befüllt, der Verpackungsmüll muss nicht in einem Gelben Sack oder Müllbeutel gesammelt werden.
Welche Größe werden die Gelben Tonnen haben?
Es wird einheitlich 240-Liter-Behälter oder 1.100-Liter-Behälter geben.
Wie ist der Abfuhrrhythmus?
Die Leerung wird alle vier Wochen durchgeführt, jeweils eine Woche nach Leerung der Papiertonne. Die Termine werden auf der Abfall-Kalender-Seite des Landkreises Harburg rechtzeitig eingepflegt.
Was mache ich, wenn das Volumen der Tonne nicht reicht, sie also schon überfüllt ist?
Für temporäre/einmalige Mehrmengen können Haushalte mittels transparenter Säcke, welche die Bürger auf eigene Rechnung beschafft haben, als Beistellmengen zu den Gelben Tonnen bei deren Leerung dazustellen. Für dauerhaften Mehrbedarf kann in Abhängigkeit der Anzahl der Haushaltsmitglieder ein weiterer Behälter bestellt werden, wenn die vorhandene Tonne nicht fehl befüllt ist.
Wie wird in Fällen verfahren, in denen auf dem Grundstück kein Platz für eine Gelbe Tonne vorhanden ist? Dürfen weiterhin Gelbe Säcke / transparente Säcke genutzt werden?
Die Systemfestlegung für den Landkreis Harburg legt als ausschließliches Sammelsystem die gelben Tonnen fest. Deshalb können nach der Übergangszeit keine gelben Säcke mehr mitgenommen werden. Bei temporären/einmaligen Mehrmengen können Haushalte auf eigene Rechnung beschaffte transparente Säcke zu den gelben Tonnen beigestellt werden.
Kann ich mir mit anderen Haushalten eine Gelbe Tonne teilen? Erhält jeder Haushalt eine Tonne? Können Haushalte ab 5 Personen oder bei mehreren Wohneinheiten auf dem Grundstück einen zweiten 240-Liter-Behälter oder einen 1.100-Liter-Behälter bestellen?
Das Grundstück wird an die Abfuhr mittels Gelber Tonne angeschlossen, somit erhält nicht jeder Haushalt eine Gelbe Tonne. Sollten mehre Wohneinheiten auf dem Grundstück sein, können auch mehrere 240-Liter-Behälter gestellt werden. Die Erstverteilung der 240-Liter-Behälter orientiert sich am Bestand der Altpapierbehälter im Landkreis Harburg. Bereits aktuell bestehende Bestände an 1.100-Liter-Behälter werden nicht bzw. erst bei Defekten ausgetauscht. Unabhängig davon werden der Bestand der 1.100-Liter-Behälter bei Gewerbebetrieben auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.
Wer kann eine Gelbe Tonne beantragen (bspw. bei Neubau oder Mehrbedarf)?
Behälter können nur die Grundstückeigentümer bzw. Verwalter schriftlich oder per Mail lvp-nord@knettenbrech-gurdulic.de bestellen.
Können auch Gewerbetreibende, Schulen o.ä. eine Gelbe Tonne erhalten?
Gemäß § 3 Absatz 11 VerpackG dürfen bestimmte Gewerbebetriebe und Schulen eine Gelbe Tonne nutzen. Hierbei ist zu beachten, dass einige Gewerbebetriebe eine Mengenbegrenzung auf maximal einen 1.100-Liter-Behälter im haushaltstypischen Rhythmus haben. Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe sind grundsätzlich von der Nutzung der Gelben Tonnen ausgeschlossen.
Was passiert bei einer Fehlbefüllung?
Fehlbefüllte Behälter werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet und die Bürger werden zur Nachsortierung bis zur nächsten Leerung aufgefordert. Sollte ein Behälter regelmäßig fehlbefüllt sein, besteht für Fa. Knettenbrech + Gurdulic Nord GmbH die vertragliche Verpflichtung, den Behälter ersatzlos abzuziehen. Gemäß den Allgemeinen Vorgaben für den Systembetrieb der dualen Systeme stellt die Verwendung eines blickdichten Sackes im Behälter oder als Beistellung per se eine Fehlbefüllung dar.
Werden die Abfallgebühren dadurch steigen?
Nein, die Nutzung der Tonne erfolgt gebührenfrei. Bei einem Kauf von etwas leichtverpacktem, wie zum Beispiel Joghurt, bezahlen Sie im Kaufpreis ein »Lizenzentgelt« für die Verpackung mit, welches die Dualen Systeme finanziert. Die Verwertung der Abfälle in der Gelben Tonne erfolgen über die dualen Systeme, welche außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung agieren.
Was gehört in die Gelbe Tonne?
Dasselbe wie in den Gelben Sack: Verpackungen, die nicht aus Glas oder Papier/Pappe bestehen. Weitere Informationen gibts in diesem pdf
oder unter www.muelltrennung-wirkt.de.
Wie sieht die Tonne aus?
Die Behälter haben einen schwarzen Korpus mit gelbem Deckel. Auf dem Deckel ist eine Prägung, was in den Behälter darf und was nicht.
Können Bürger eine eigene Tonne verwenden?
Da alle Behälter mit einem Chip ausgestattet sind und jede Leerung registriert wird, werden keine Tonnen, die von den Bürgern selbst gekauft werden, geleert.
Ist die Gelbe Tonne abschließbar?
Die Gelben Tonnen können nicht abgeschlossen werden. Es ist auch nicht gestattet, dass Schlösser durch den Bürger angebracht werden.
Was passiert, wenn der Behälter verschwunden oder defekt ist?
Wenn eine Tonne ohne Verschulden des Bürgers defekt oder verschwunden ist, kann er schriftlich oder per Mail lvp-nord@knettenbrech-gurdulic.de einen neuen Behälter bei Fa. Knettenbrech + Gurdulic Nord GmbH bestellen. Sollte die Tonnen z.B. abgebrannt sein hat der Bürger die Neubeschaffungskosten und Auslieferkosten zu tragen, da die Tonnen Eigentum der Fa. Knettenbrech + Gurdulic Nord GmbH sind.